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Wichtige Fristen 2026

Wir möchten unsere Vertragspartner über die geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Verbrauchserfassung und Heizkostenabrechnung informieren und sie dabei unterstützen, bestehende Fristen rechtzeitig einzuhalten. In vielen Gebäuden ist hierfür eine Überprüfung der vorhandenen Ausstattung erforderlich.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst

Umstellung auf fernablesbare Verbrauchserfassungsgeräte

Auf Grundlage der novellierten Heizkostenverordnung vom 1. Dezember 2021 gilt: Neu installierte Messgeräte müssen die Anforderung der Fernablesbarkeit erfüllen. Die Übergangsfrist für bereits installierte Geräte endet am 31. Dezember 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen auch diese entsprechend nachgerüstet oder ersetzt werden.

Wir empfehlen, die in Ihrem Gebäude eingesetzten Geräte zeitnah zu prüfen und eine mögliche Umrüstung frühzeitig zu planen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Einschätzung des Handlungsbedarfs.

Weitere Informationen finden sie unter Fernablesbare Verbrauchserfassungsgeräte.

Eichpflicht von Messgeräten

Alle zur Heizkostenabrechnung eingesetzten Mess-geräte unterliegen der gesetzlichen Eichpflicht. Nach Ablauf der Eichfrist dürfen diese gemäß Heizkostenverordnung und Eichgesetz nicht mehr für die Abrechnung verwendet werden. Ein rechtzeitiger Austausch ist daher erforderlich, um die Rechtssicherheit der Abrechnung weiterhin zu gewährleisten.

Eine Zusammenstellung von Informationen finden Sie unter Eichpflicht von Messgeräten.

Sprechen Sie uns gerne an, wir erstellen Ihnen auf Wunsch ein unverbindliches Angebot.

Monatliche Verbrauchsinformationen für Mieter

Sind fernablesbare Geräte im Einsatz, besteht die Pflicht, monatliche Verbrauchsinformationen für Ihre Mieter bereitzustellen. Digitale Lösungen reduzieren hierbei den organisatorischen Aufwand erheblich. Mit uns erfolgt die Bereitstellung automatisiert und rechtskonform.

Unter Unterjährige Verbrauchsinformation haben wir weitere Informationen für Sie zusammengestellt.

Verbrauchsabhängige Abrechnung bei Wärmepumpen

Seit dem 1. Oktober 2024 ist auch bei Wärmepumpen eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung verpflichtend. Für bereits bestehende Anlagen endete die Übergangsfrist am
September 2025. Voraussetzung hierfür sind geeignete, fernablesbare Messgeräte, die spätestens zum nächsten Abrechnungszeitraum installiert sein müssen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Überprüfung der vorhandenen Messtechnik.

Informieren Sie sich hierzu auf unserer Homepage unter Wärmepumpen korrekt abrechnen.

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