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Juni 2020

Verpflichtende Funkauslesung bis 2026

Fristen der EED im Überblick

Die Bundesregierung muss die EED (EU-Energieeffizienz-Richtlinie der EU) bis zum 25.10.2020 umgesetzt haben. Ziel der Richtlinie ist die Senkung des Energiebedarfs. Ein wesentlicher Baustein ist es, den Verbrauchern engmaschiger Informationen zum Energieverhalten an die Hand zu geben, um sie dazu zu motivieren, durch vermehrte Information ihr Verbraucherverhalten zu ändern. Hierfür ist laut Richtlinie die Umrüstung auf funkbasierte Systeme ein zentraler Baustein.

Neuerung ab dem 25.10.2020

Zu diesem Stichtag dürfen bei neuinstallierten Zählern und Heizkostenverteilern (HKV) nur noch funkablesbare Geräte eingebaut werden, und die Verbraucher mit diesen Geräten sollen mindestens 2x jährlich Infos zu den Verbräuchen erhalten.

Neuerung ab dem 01.01.2022

Der Informationsturnus  für Nutzer mit funklesbaren Endgeräten erhöht sich auf mindestens monatliche Information; diese soll online verfügbar sein.

Neuerungen ab 01.01.2027

Zu diesem Zeitpunkt muss der Rest des Gebäudebestands mit fernauslesbaren Geräten (Zähler, HKV) ausgestattet sein. Nicht fernlesbere Geräte MÜSSEN getauscht worden sein. Zur Ablesung ist kein Zutritt in die Wohnung mehr nötig.

Konsequenzen für Entscheidungen, die bereits heute fallen

Die Lebensdauer (Eichfristen) von Geräten ist unterschiedlich lang - Wärme-/Wasserzähler fünf Jahre, Kaltwasserzähler 6 Jahre, elektronische Heizkostenverteiler von ca. 10 Jahren (fallen nicht unter das Eichgesetz). Ist also ein Tausch (Neueichung) nötig, so ist zu beachten, ob sich der Einbau von nicht-funklesbaren Geräten vor dem 25.10.2020 überhaupt noch rentiert, da diese zu Ende 2026 ohnehin getauscht werden müssen und sich hier nicht etwa ein unnötiger wirtschaftlicher Schaden ergibt (z.B. bei gekauften oder gemieteten/geleasten HKV).

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